raumschots - 9. Mai, 08:42
Das ist ja Stoff für ein Drehbuch...trotzdem...auf keinen Fall gelassen reagieren, das ist grundverkehrt und kann fatale Folgen haben! Sofort handeln. Laut und ununterbrochen Schreien, um Hilfe rufen, sofort die Polizei rufen, gerade jetzt mit Zeugin. Fotos machen mit Blitz oder wenn auch noch, wie bei vielen handys eine Vidokamera dabei ist, filmen...im übrigen dieser Mann erfüllt gleich mehrere Straftatbestände, von Hausfriedensbruch § 123 Abs. 1 StGB, Nötigung § 240 Abs. 1 StGB, insbesondere hier Abs. 4 Nr. 1 "(wenn der Täter) eine andere Person zu einer sexuellen Handlung...nötigt. Wie auch § 241 Abs. 2 StGB, ganz besonders in diesem Falle. Also ganz klare Straftatbestände, gegen die mit allen Mitteln vorgegangen werden muss. Denn dieses Schicksal erleiden offenbar viele Frauen und dem muss und kann sogar mit ganz legalen gesetzlichen Mitteln abgeholfen werden. Man muss es allerdings auch tun und nicht lächelnd zusehen...